Kurzum, mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt der Vollmachtgeber eine Person bindende Entscheidungen zu treffen, wenn er selbst aufgrund einer Notsituation nicht mehr dazu in der Lage ist. Die Zielsetzung ist es, zu vermeiden, dass in einer solchen Situation kein unbekannter Betreuer, sondern eine vertraute Person die nötigen Entscheidungen im Sinne des Ausstellers trifft. Inhaltsverzeichnis: Mögliche Bereiche…