Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Erbschaftssteuer
Wer muss Erbschaftssteuer bezahlen?
Jeder, der als Erbe Vermögen erwirbt, muss Erbschaftssteuer zahlen.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?
Die Höhe der Erbschaftssteuer ist davon abhängig, wie hoch das Erbe ist und wie der Verwandtschafts¬grad zum Verstorbenen war.
Gibt es Freibeträge?
Kinder haben bei der Erbschaftssteuer einen Freibetrag von 400.000 Euro. Darüber hinaus erhalten sie je nach eigenem Alter einen Versorgungs¬freibetrag von bis zu 52.000 Euro. Dabei ist dieser Versorgungs¬freibetrag umso höher, je jünger das erbende Kind ist.
Welchen Freibetrag hat der Ehepartner?
Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro sowie einen zusätzlichen Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro. Zudem unterliegen Zugewinn¬ausgleichs¬ansprüche nicht der Erbschaftssteuer.
Was ist der Versorgungsfreibetrag?
Die hinterbliebenden Ehepartner/Lebenspartner und Kinder erhalten neben dem allgemeinen Freibetrag noch einen weiteren sogenannten Versorgungs¬freibetrag zur Sicherstellung ihrer Versorgung nach dem Tod des Partners bzw. des Elternteils. Der Versorgungs¬freibetrag wird jedoch um den Wert der Hinterbliebenen¬rente gekürzt. Der Wert der Hinterbliebenen¬rente wird anhand der voraussichtlichen Dauer ihrer Bezüge ermittelt. Der Versorgungs¬freibetrag beträgt für hinterbliebene Partner 256.000 Euro. Für Kinder bis zum 27. Geburtstag liegt der Versorgungsfreibetrag altersabhängig zwischen 10.300 Euro (20-27 Jahre) und 52.000 Euro (0-5 Jahre).
Wie werden Immobilien in der Erbschaftssteuer berechnet?
Grundsätzlich wird der Verkehrswert der vererbten Immobilie für die Erbschaftsteuer angesetzt. Anders wird jedoch verfahren, wenn die vererbte Immobilie vermietet ist oder von den Erben zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Vermietete Immobilien werden zu 90% ihres Verkehrswertes angesetzt. Der Erwerb für Ehepartner und Kinder ist sogar steuerfrei, sofern sie die geerbte Immobilie selber mindestens 10 Jahre zu Wohnzwecken nutzen. Bei Kindern gilt hierbei allerdings die Einschränkung, dass die Wohnfläche 200 qm nicht übersteigt. Ausführliche Informationen in unserem Artikel Vererben von Häusern, Wohnungen und Immobilien. Entnehmen Sie auch die Informationen zum Thema Erbschein.
Was gilt bei Schenkungen?
Alle Freibeträge dürfen nach zehn Jahren erneut genutzt werden. Deshalb ist nur für Schenkungen aus den vergangenen zehn Jahren Erbschaftssteuer fällig. Informieren Sie sich ausführlich in unserem Ratgeber zum Thema Schenkungssteuer
Was gilt beim Berliner Testament?
Das weit verbreitete Berliner Testament, in dem Ehepartner sich zu alleinigen Erben einsetzen und erst nach dem Tod beider Ehepartner die Kinder profitieren sollen, kann zu steuerlichen Nachteilen führen. Denn mit diesem Modell kann auch nur der Freibetrag des überlebenden Ehepartners genutzt werden, während die möglichen Freibeträge der Kinder ungenutz bleiben.
Kann man die Erbschaftssteuer vermeiden?
Es gibt viele Möglichkeiten, die Erbschaftssteuer zu umgehen. Beispielsweise kann das Erbe bereits zu Lebzeiten durch Schenkungen unter Nutzung des alle 10 Jahre erneut möglichen Schenkungsteuerfreibetrags verringert werden. Auch kann man den Erben durch Adoption oder Heirat zu höheren Freibeträgen und/oder geringerer Besteuerung des Erbes verhelfen.
Welche Frist gilt für die Erbschaft¬steuer¬erklärung?
Der Erbe muss die Erbschaft innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt mitteilen. Die Erbschaft-steuer¬erklärung muss jedoch nur nach Anforderung durch das Finanzamt abgegeben werden.
Was muss ich als Erbe beachten und wann muss ich eine Erbschaftssteuererklärung abgeben?
Grundsätzlich können Sie in einem Testament oder Nachlass auf vielerlei Arten bedacht sein. Natürlich sind Geld, Wertpapiere oder Immobilien besonders im Fokus; aber auch ideelle Werte, Nutzungsrechte, Beteiligungen und viele Formen von Rechten und Pflichten können vererbt werden. Es gilt aber auch: Sie entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen oder nicht. Ein Erbe abzulehnen, kann beispielsweise dann ratsam sein, wenn die Schulden die Werte übersteigen. Wenn es sich aber - wie in den meisten Fällen - wirtschaftlich lohnt, ein Erbe anzunehmen, sollten Sie ein paar Dinge beachten. Wenn Sie beispielsweise Geld erben, sollten Sie Folgendes zur Erbschaftssteuer wissen:
- Sie müssen das Erbe beim Finanzamt anzeigen und sind dazu verpflichtet, eine Erbschaftssteuererklärung einzureichen.
- Das Finanzamt ermittelt anhand Ihrer Angaben zum geerbten Vermögen die Erbschaftssteuer.
- Je nach familiärer Verbindung zum Verstorbenen winken Ihnen bestimmte Freibeträge bei der Ermittlung der Erbschaftssteuer, die das Finanzamt vom Steuerwert des geerbten Vermögens abzieht.
- Verbleibt nach Abzug des persönlichen Freibetrags noch zu versteuerndes Vermögen übrig, ermittelt das Finanzamt je nach Höhe des noch verbliebenen Vermögens, welcher Steuersatz für die Ermittlung der Erbschaftssteuer anzuwenden ist.
Die Berechnungsgrundlagen des Finanzamt
Auf Basis Ihrer Angaben ermittelt das Finanzamt die zu zahlende Steuerschuld. Zugrunde gelegt wird hierfür der Tag der wirtschaftlichen Bereicherung, bei der Erbschaft ist dies der Todestag.
Grundsätzlich gilt eine Steuerbefreiung für bestimmte Gegenstände:
- Hausrat durch Personen der Steuerklasse I bis zu 41 000€
- andere bewegliche Gegenstände durch Personen der Steuerklasse I bis zu 12 000€
- Hausrat + andere Gegenstände durch Personen der Steuerklasse II und III bis 12 000€
Weiterhin gibt es spezielle Ausnahmen für Grundbesitz und Kunstgegenstände (siehe § 13 ErbStG). Ausgenommen der steuerbefreiten Gegenstände wird das ganze Vermögen auf volle 100€ abgerundet. Aus diesem Betrag wird dann die Erbschaftssteuer berechnet.