Der Erbschein - die wichtigsten Informationen

Ein Todesfall in der Familie ist eine sehr emotionale Angelegenheit. Doch darüber hinaus müssen die Nachlassempfänger und die Betroffenen neben der Trauerarbeit eine Menge an administrativen Aufgaben erledigen. Mit einem Erbschein wird zumindest hinsichtlich des Nachlasses eine eindeutige Regelung festgeschrieben. Es handelt sich um ein amtliches Dokument, das genau festlegt, wer Erbe eines Verstorbenen geworden ist und dessen Rechtsnachfolge antritt. Zugleich wird in diesem definiert, mit welcher Erbquote das Vermögen des Erblassers an den einzelnen Nachlassempfänger übergeht. Er ist damit ein wichtiges Dokument zum Nachweis der Erbenstellung.

Der Erbschein berechtigt den Erben zum Beispiel dazu, Verträge des Erblassers zu übernehmen oder zu kündigen sowie Besitz der verstorbenen Person zu übernehmen.



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Der Erbscheinsantrag

Ein Erbschein wird nicht automatisch nach dem Tod eines Erblassers ausgestellt. Er muss beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden. Dieses Gericht ist in der Regel das Amtsgericht an dem Ort, wo der Verstorbene zuletzt gemeldet war. Den Antrag können jeder berechtigte Erbe sowie der Testamentsvollstrecker und der Nachlassverwalter beantragen. Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigte haben hierzu jedoch keine Berechtigung.

Hierbei gilt jedoch eine gewisse Vorsicht. Denn sobald der Erbscheinsantrag gestellt wurde, erklärt sich der Erbe zur Übernahme des Nachlasses inklusive vorhandener Schulden bereit. In diesem Fall kann er das Erbe nicht mehr ausschlagen und muss möglicherweise auch mit seinem Privatvermögen haften.

Diese Dokumente werden für den Erbscheinsantrag benötigt:

  • Das Testament oder einen Erbvertrag
  • Heiratsurkunden
  • Geburtsurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Nachlasswert
  • Schulden des Verstorbenen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Anschrift der Erben

Die Richtigkeit der Angaben muss grundsätzlich durch eine eidesstattliche Versicherung vor Gericht durch die Antragsteller bestätigt werden. In Ausnahmefällen kann das Gericht auf Antrag von der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung absehen, wenn diese nicht erforderlich ist. Da für die eidesstattliche Versicherung nochmals eine Gebühr anfällt, können dadurch Kosten vermieden werden. Die diesbezügliche Einschätzung wird jedoch von Bundesland zu Bundesland anders gehandhabt. Die Ausstellung des Erbscheins kann je nach Umfang des Erbes mehrere Wochen dauern.




Die Inhalte eines Erbschein

Es ist ein rechtsverbindliches Dokument, dass einen öffentlichen Gutglaubensschutz bewirkt. Es besteht daher die gesetzliche Vermutung, dass derjenige, der im Erbschein als Erbe bezeichnet wird, auch tatsächlich der Erbe ist. In ihm sind folgende Inhalte festgeschrieben:

  • Geschäftszeichen: Hier wird das Zeichen für den Vorgang beim zuständigen Amtsgericht vermerkt, damit der Schein eindeutig zugeordnet werden kann.
  • Name des Gerichts
  • Die Art des Erbscheins: Handelt es sich um einen Einzelerbschein, bei dem nur ein Erbe eingetragen wird oder besteht eine Erbengemeinschaft? Dies muss auf dem Schein genau notiert werden. Die gesetzliche Grundlage für einen gemeinschaftlichen Erbschein befindet sich in § 352 a FamFG. Sofern eine Erbengemeinschaft besteht, wird auch der genaue Erbanteil jedes einzelnen Miterben aufgeführt.
  • Name, Adresse, Geburtsdatum der Erben
  • Angaben zum Erbanteil
  • Hinweis zur Testamentsvollstreckung
  • Unterschrift des Richters oder Rechtspflegers
  • Benennung von Nacherben



In diesen Situationen ist der Erbschein wichtig

Er ist immer dann wichtig, wenn sich der Erbe gegenüber Dritten als berechtigt ausweisen muss. Nach dem Tod eines Erblassers besteht zunächst meist keine Sicherheit, wer sein legitimer Erbe und somit Rechtsnachfolger wird. Durch den Erbschein wird durch das Gericht ein klarer rechtsverbindliche Nachweis geschaffen. Dieser wird häufig insbesondere benötigt, um auf Konten oder Versicherungsverträge zugreifen zu können.

In diesem wird zum Beispiel genau festgelegt, wer zu welchen Anteilen am Nachlass des Verstorbenen begünstigt wird. Darüber hinaus kann durch ihn das Erbrecht im Rahmen einer Testamentsvollstreckung einschränken sowie Vor- und Nacherben bestimmen.

Die gesetzlichen Grundlagen sowie die Auswirkung eines vorhandenen Erbscheins sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den § 2353 bis 2370 sowie im „Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ FamaG) ab § 352 definiert.

Liegt kein Erbschein vor, kann eine Vollmacht des Erblassers diesen ersetzen. Voraussetzung dafür ist, dass diese Vollmacht über den Tod hinaus gültig ist oder mit dem Tod des Vollmachtgebers ihrer Gültigkeit erhält. Auf diesen kann auch verzichtet werden, wenn ein Vertrag einen „Begünstigten auf den Tod“ benennt.

Gleiches gilt für ein notariell hinterlegtes Testament oder einen notariellen Erbvertrag. Somit ist es für Angehörige nicht immer zwingend erforderlich, dass ein Erbschein vorhanden ist, um das legitime Erbe anzutreten.

Änderung des Grundbuchs

Wer Grundstücke oder Immobilien erbt, benötigt einen Erbschein, damit die Änderung im Grundbuch eingetragen werden kann. Alternativ können als einzige Ausnahmen auch ein notarielles Testament oder ein notarieller Erbvertrag im Grundbuchamt vorgelegt werden.

Liegen diese Unterlagen vor, kann ein Eröffnungsprotokoll den Erbschein überflüssig machen. Allerdings bleibt es dem Grundbuchamt überlassen, ob es ein Testament als Nachweis für ein Erbe akzeptiert oder die Übertragung nur auf der Basis eines Erbscheins durchführt.

Berechtigungsnachweis für Vertragspartner

Wenn Erben zu legitimen Rechtsnachfolgern des Erblassers werden, dürfen sie auch Versicherungsverträge oder Verträge mit Banken übernehmen oder kündigen. Lange Zeit haben viele Kredit- oder Versicherungsinstitute hierzu zwingend einen Erbschein als Nachweis für das Erbe in ihren AGB gefordert. Doch durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2013 (XI ZR 401/12) wurde diese Praxis für ungültig erklärt. Banken und Versicherungen dürfen in ihren AGB eine zwingende Vorlage des Erbscheins nicht mehr verlangen.

Dennoch wird dieser in der Praxis sehr häufig benötigt. Denn eine Ausnahme bilden begründete Zweifel an der Berechtigung der Erben. Um diese Zweifel auszuräumen, genügt regelmäßig ein bei einem Notar hinterlegtes Testament oder ein notarieller Erbvertrag als Nachweis für eine Erbberechtigung aus. Ist ein solches Dokument nicht vorhanden, bleibt häufig nur der Erbschein.




Soderfall: Gegenständlich beschränkter Erbschein

Grundsätzlich wird ein Erbschein für den gesamten Nachlass ausgestellt. Ist das Erbe jedoch auf mehrere Länder verteilt, muss das zuständige Verwaltungsgericht erst langwierig das Erbrecht der jeweiligen Länder prüfen, um anschließend das Erbe zu verteilen. Denn nicht in jedem anderen Land ist das deutsche Erbrecht anwendbar.

Um eine solche Prüfung zu vermeiden, kann der Erbschein gegenständlich beschränkt werden. In diesem Fall bezieht sich dieser nur auf bestimmte Erbsachen, die sich zum Beispiel in Deutschland befinden. Dabei spielt es keine Rolle mehr, ob ausländisches oder das hiesige Erbrecht Anwendung finden.

Ein gegenständlich beschränkter Erbschein kann auch von Erben aus dem Ausland beantragt werden, wenn ein Grundbucheintrag in Deutschland geändert werden muss, sich der Rest der Hinterlassenschaften jedoch im Ausland befindet. Je nach Umfang der Erbschaft kann das gesamte Verfahren durch die gegenständliche Beschränkung wesentlich beschleunigt und vereinfacht werden.




Die Kosten und mögliche Kostenhilfen

Die Kosten für einen Erbschein richten sich nach § 40 der Gebührenordnung des „Gesetzes über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare“ (GNotKG). Demnach hängt der Preis für das Ausstellen des Erbscheins von der Höhe der Hinterlassenschaft ab. Es gibt somit beim Beantragen des Erbscheins keine Möglichkeit, um Kosten zu sparen.

Bei einem Nachlasswert von 5.000 Euro können Sie zum Beispiel mit knapp 100 Euro an Gebühren rechnen. Bei einem Nachlasswert von 50.000 Euro werden ca. 330 Euro fällig.

Steht der Wert des Nachlasses noch nicht genau fest, müssen sie beispielsweise zunächst den Wert von Sachwerten und Immobilien ermitteln.




Die Gültigkeit des Erbscheins

Der Erbschein berücksichtigt immer das Erbrecht zum Zeitpunkt des Erbfalls. Eine spätere Änderung des Erbrechts spielt dafür keine Rolle mehr. Für die Beantragung eines Erbscheins beim zuständigen Nachlassgericht gibt es übrigens keine festgelegte Frist. Der Erbschein kann somit jederzeit beantragt werden.




Das Vorgehen bei einer Unrichtigkeit des Erbscheins

Es können Situationen entstehen, in denen ein falscher Erbschein ausgestellt wurde. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Testament erfolgreich angefochten wird und dadurch die gesetzliche Erbfolge in Kraft tritt oder wenn nachträglich ein später verfasstes Testament gefunden wird, dass einen anderen Inhalt hatte. In einer solchen Situation hat der tatsächlich berechtigte zwei Möglichkeiten. Er kann zum einen die Herausgabe des Nachlasses und des falschen Erbscheins von den falschen Erben verlangen. Zum anderen kann er bei dem Nachlassgericht ein Verfahren zur Einziehung und Kraftloserklärung des Erbscheins anstrengen. Im letzteren Fall wird das Nachlassgericht tätig und lässt den unrichtigen Erbschein durch einen Gerichtsvollzieher einziehen, wenn der falsche Erbe diesen nicht freiwillig aushändigt.




So sollten Sie im Erbfall vorgehen

Wenn Sie ein Erbe antreten wollen, sollten Sie zunächst prüfen, ob überhaupt ein Erbschein notwendig ist. Ein Erbschein ist zum Beispiel in der Regel nicht notwendig, wenn folgende Bedingungen vorliegen:

  • Es existiert ein öffentliches oder privates Testament sowie ein gerichtliches Eröffnungsprotokoll.
  • Es liegt eine Bank- oder Vorsorgevollmacht vor.

Gibt es keine entsprechenden Dokumente, die Sie zur Verwaltung oder Übernahme des Erbes berechtigen, sollten Sie einen Erbschein beantragen.

Diese Möglichkeiten stehen Ihnen hierzu offen:

  • Sie wenden sich an das Amtsgericht am Wohnort des Verstorbenen. In Baden-Württemberg können Sie sich alternativ auch an einen Notar wenden, da diese auch in der Funktion des Nachlassgerichts arbeiten.
  • Sie wenden sich an einen Notar, der alle notwendigen Schritte für Sie übernimmt. Hierbei müssen Sie jedoch berücksichtigen, dass dadurch neben den Gerichtsgebühren zusätzliche Kosten entstehen, die ebenfalls von der Höhe des Nachlasses abhängen. Außerdem fallen für die Notarkosten noch 19 Prozent Mehrwertsteuer an.



So sollten Sie vorgehen, wenn ein Teil des Erbes im Ausland liegt

Ein deutscher Erbschein reicht in der Regel nicht aus, um sich als legitimer Erbe im Ausland auszuweisen. Wer nicht außerhalb der EU erbt, sollte sich am besten an die jeweilige Botschaft im Ausland wenden, um sich über das dortige Erbrecht zu informieren.

Seit 2015 gibt es für Erben in der EU die Möglichkeit, den europäischen Erbschein oder ein europäisches Nachlasszeugnis zu beantragen. Dieser Erbschein wird über ein spezielles Formblatt über einen Notar beantragt. Auf der Webseite der Europäischen Kommission finden Sie die entsprechenden Formulare für den europäischen Erbschein.






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FAQ - Der Erbschein



Was ist ein Erbschein?

[aenderungsdatum]

Ein Erbschein ist ein gerichtliches Dokument, welches die Erbfolge nachweist, also dokumentiert, wer der berechtigte Erbe eines Verstorbenen ist.



Was sind die wichtigsten Inhalte des Erbscheins?

[aenderungsdatum]

Die wichtigsten Inhalte des Erbscheins sind die Angaben über den Erblasser und den oder die berechtigten Erben. Sofern mehrere Miterben vorhanden sind, wird auch die jeweilige Erbquote angegeben.



Gibt es eine Frist zur Beantragung eines Erbscheins?

[aenderungsdatum]

Nein, die Erteilung eines Erbscheins kann theoretisch jederzeit beantragt werden. Lediglich die Ansprüche, die mit dem Erbschein geltend gemacht werden sollen können verjähren.



Muss ein Erbschein immer beantragt werden?

[aenderungsdatum]

Nein, insbesondere wenn ein Testament beim Notar hinterlegt war oder ein vor dem notar geschlossener Erbvertrag vorliegt, benötigt man häufig keinen Erbschein, da der Nachweis über die Berechtigung zum Erbantritt auch durch diese Dokumente nachgewiesen werden kann. Wenn diese Unterlagen jedoch nicht vorliegen, wird man häufig einen Erbschein benötigen, um auf Verträge zuzugreifen, über Erbsachen zu verfügen oder Änderungen im Grundbuch zu bewirken.



Was Kostet die Beantragung eines Erbscheins?

[aenderungsdatum]

Die Höhe der Kosten hängt von dem Wert der Erbmasse ab. Je höher der Wert, desto höher sind die Gebühren.



Können bei der Beantragung eines Erbscheins kosten gespart werden?

[aenderungsdatum]

Grundsätzlich ja. Wenn das Nachlassgericht davon überzeugt werden kann, dass eine eidesstattliche Versicherung nicht notwendig ist, können die Gebühren hierzu gespart werden. Dies wird jedoch von Bundesland zu Bundesland anders gehandhabt.



Wer kann einen Erbschein beantragen?

[aenderungsdatum]

Den Erbschein können jeder berechtigte Erbe sowie der Testamentsvollstrecker und der Nachlassverwalter beantragen.



Wozu wird ein Erbschein benötigt?

[aenderungsdatum]

Mit einem Erbschein kann jeder Erbe nachweisen, dass er der berechtigte Rechtsnachfolger des Erblassers ist. Dies ist beispielsweise notwendig, um notwendige Änderungen im Grundbuch vorzunehmen. Auch für den Zugriff auf Bankkonten oder Versicherungen kann ein Erbschein erforderlich sein.



Wie sollte ich bei einem Erbfall vorgehen?

[aenderungsdatum]

Sie sollten zunächst prüfen, ob beim Notar ein Testament hinterlegt war oder ob ein beim Notar geschlossener Erbvertrag vorhanden ist. Sofern dies nicht der Fall ist, ist es in den meisten Fällen sinnvoll, einen Erbschein zu beantragen.



Ist ein Erbschein immer richtig?

[aenderungsdatum]

Nein, ein Erbschein verleiht zwar eine gesetzlich festgeschriebene Vermutung, dass der darin bezeichnete auch tatsächlich der berechtigte Erbe ist. Es ist jedoch möglich, dass ein Erbschein fälschlicherweise ausgestellt wird, etwa weil ein Testament nachträglich wirksam angefochten wird oder nachträglich ein später erstelltes Testament mit einem anderen Inhalt auftaucht.



Was kann ich tun, wenn ein falscher Erbschein in der Welt ist?

[aenderungsdatum]

Als tatsächlich berechtigter Erbe können Sie vom falschen Erben die Herausgabe des Erbscheins und des Nachlasses verlangen. Alternativ können Sie beim Nachlassgericht ein Verfahren zur Kraftloserklärung und Einziehung des falschen Erbscheins einleiten.



Was ist ein gegenständlich beschränkter Erbschein?

[aenderungsdatum]

Ein gegenständlich beschränkter Erbschein bezieht sich nicht auf den gesamten Nachlass, sondern nur auf einen gewissen Teil davon. Ein solcher kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn das Erbe über mehrere Länder verteilt ist. Denn nicht in jedem Land wird das deutsche Erbrecht anerkannt.



Was kann ich tun, wenn das Erbe im Ausland liegt?

[aenderungsdatum]

Wenn das Erbe im Ausland liegt, müssen Sie ein Verfahren anstrengen, dass die Anwendbarkeit des deutschen Erbrechts in den jeweiligen Ländern überprüft. Zudem sollten Sie zu den Botschaften der jeweiligen Länder Kontakt aufnehmen. Das kann ein langwieriger Prozess sein. Daher bietet es sich an, in hierzulande einen gegenständlich beschränken Erbschein zu beantragen, der sich nur auf den Nachlass in Deutschland bezieht. Dadurch können Sie auf dieses Erbe wesentlich schneller zugreifen.