Landwirtschaftliche Betriebe weisen im Hinblick auf das Erbrecht besondere Bedürfnisse auf. Würde man diese unter mehreren Erben aufteilen, wäre eine wirtschaftliche Weiterführung der landwirtschaftlichen Höfe kaum möglich. Gleichzeitig ist der erwirtschaftete Gewinn häufig zu gering, um diese von mehreren Erben gemeinschaftlich bewirtschaften zu lassen. Daher wurden mit der Höfeordnung gesonderte Regelungen für das Erbe im…
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