Unsere Kosten
Die Abrechnung unserer Leistung erfolgt auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), das seit dem 01.07.2004 die Vergütung von Rechtsanwälten regelt und sich grundsätzlich nach dem Gegenstands- oder Streitwert der Angelegenheit ausrichtet.
Nach Absprache kann auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung etwa über nach Zeitaufwand oder ein Pauschalhonorar geschlossen werden. Damit bleiben die Gebühren stets kalkulierbar und Ihr Kostenrisiko überschaubar.
Da niemand auf eine juristische Beratung und Vertretung verzichten soll, können unter bestimmten Voraussetzungen auch Beratungs- und Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden, mit der Folge, das die Kosten für eine Beratung und außergerichtliche sowie gerichtliche Tätigkeit des eigenen Anwalts ganz oder teilweise vom Staat getragen werden. Anträge und weitere Informationen können hier im Internet herunterladen oder über uns beziehen.
Zudem besteht die Möglichkeit, bei Prozessen mit einem hohen Streitwert das Kostenrisiko dahingehend zu senken, indem ein Prozessfinanzierer eingeschaltet wird. Dieser übernimmt die notwendigen Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung Ihrer Interessen und wird im Erfolgsfalle über eine bestimme Beteiligungsquote am Prozesserfolg beteiligt. Führt die Auseinandersetzung dagegen endgültig zu keinem positiven Ergebnis, trägt der Prozessfinanzierer die gesamten Kosten des Verfahrens.
Gern beraten wir Sie eingehend und unverbindlich zu Kostenfragen und Fragen der Prozessfinanzierung, nehmen Kontakt mit Ihrer Rechtschutzversicherung zur Klärung einer Kostenübernahme auf und unterstützen Sie bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe.