Mandantenbereich

Unser Service für Sie
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Beratungsservice

Als Mandant stehen Sie und ihr Anliegen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Eine juristische Beratung kann je nach Dringlichkeit und Wunsch sowohl telefonisch als auch schriftlich oder online erfolgen. Gerade bei umfassenden, speziellen Fragestellungen sollte jedoch das persönliche Gespräch in unseren Kanzleiräumen in Lüneburg, Hamburg oder bei Bedarf an einem Ort Ihrer Wahl erörtert werden, um unter Berücksichtigung aller Umstände eine optimale Lösung in Ihrem Interesse erarbeiten zu können.
In unserem Mandantenbereich stellen wir Ihnen die wichtigsten Formulare zur Ansicht und zum Herunterladen zur Verfügung.

Vortragsveranstaltungen

Sofern Sie Interesse an unserer Kanzlei haben und sich zu einzelnen Fragestellungen vor einer rechtlichen Beratung weiter informieren wollen, laden wir Sie herzlich zu unseren monatlichen kostenfreien Vortragsabenden zu Themen aus dem Medizin- und Erbrecht ein, zu denen wir sie gern an unserem Kanzleistandort in Lüneburg oder im HGZ Bad Bevensen begrüßen würden.

Zögern Sie nicht, uns bei Fragen jederzeit und unverbindlich zu kontaktieren.

Formulare

Außergerichtliche Vollmacht

Dieses Formular wird bei einer außergerichtlichen Tätigkeit benötigt.


Mandatsbedingungen

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie in diesem Formular einsehen.


Hinweisblatt Rechtschutzversicherung

Rechtschutzversicherte Mandanten sollten dieses Hinweisblatt beachten.


Prozessvollmacht

Dieses Formular wird für eine gerichtliche Tätigkeit benötigt.


Erklärung zur Schweigepflichtentbindung

Zur Anforderung Ihrer Patientenunterlagen benötigen wir dieses Formular.


Unsere Kosten

Die Abrechnung unserer Leistung erfolgt auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), das seit dem 01.07.2004 die Vergütung von Rechtsanwälten regelt und sich grundsätzlich nach dem Gegenstands- oder Streitwert der Angelegenheit ausrichtet.

Nach Absprache kann auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung etwa über nach Zeitaufwand oder ein Pauschalhonorar geschlossen werden. Damit bleiben die Gebühren stets kalkulierbar und Ihr Kostenrisiko überschaubar.

Da niemand auf eine juristische Beratung und Vertretung verzichten soll, können unter bestimmten Voraussetzungen auch Beratungs- und Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden, mit der Folge, das die Kosten für eine Beratung und außergerichtliche sowie gerichtliche Tätigkeit des eigenen Anwalts ganz oder teilweise vom Staat getragen werden. Anträge und weitere Informationen können hier im Internet herunterladen oder über uns beziehen.

Zudem besteht die Möglichkeit, bei Prozessen mit einem hohen Streitwert das Kostenrisiko dahingehend zu senken, indem ein Prozessfinanzierer eingeschaltet wird. Dieser übernimmt die notwendigen Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung Ihrer Interessen und wird im Erfolgsfalle über eine bestimme Beteiligungsquote am Prozesserfolg beteiligt. Führt die Auseinandersetzung dagegen endgültig zu keinem positiven Ergebnis, trägt der Prozessfinanzierer die gesamten Kosten des Verfahrens.

Gern beraten wir Sie eingehend und unverbindlich zu Kostenfragen und Fragen der Prozessfinanzierung, nehmen Kontakt mit Ihrer Rechtschutzversicherung zur Klärung einer Kostenübernahme auf und unterstützen Sie bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe.